Am späten Nachmittag des 31. Oktober 2020 sprach Bundeskanzler Kurz den zweiten Corona-Lockdown in Österreich aus, was u.a. mit Schließungen von Gastronomie- und Beherberungsbetrieben, Freizeit-, Sport- und Kulturbetrieben, einem Veranstaltungsverbot und einem Ausgangsverbot von 20 bis 6 Uhr einherging.
Nachdem Österreich am 14. November 2020, gemessen an der Einwohnerzahl, weltweit die meisten Neuinfektionen aufwies, sprach Bundeskanzler Sebastian Kurz für das ganze Land den "harten "Lockdown aus: "Treffen Sie niemanden!" Mehr über
- die COVID-19-Notmaßnahmen, die vorerst vom 17.11. bis 6.12.2020 gelten - hier
- die Corona-Massentests vom 4. bis 13.12.2020 in Österreich - hier
- den Ausnahmezustand und die Verschärfungen der Corona-Maßnahmen vom 31.10.2020 - hier
- die Situation der zweiten Corona-Welle in Österreich & weitere Bilder (Pressekonferenz am 29.10.2020) - hier
- den Appell der GesundheitsreferentInnen der Bundesländer am 8.11.2020: "Situation ernst nehmen und zusammenhalten" - hier
- Krisensitzungen wegen Kapazitätsgrenzen der Intensivmedizin in Österreich - hier
- die Corona-Pandemie in Österreich & die Covid-19-Massentestungen in Österreich - hier
- Verschärfungen in Burgenlands Spitälern & Alten- und Pflegeheimen (28.10.2020)- hier
Fotos (c): BKA/Andy Wenzel
Harter Lockdown für ganz Österreich
Neben der Mund-Nasenschutzpflicht im Innenbereich öffentlicher Orte, in Massenbeförderungsmitteln und Fahrgemeinschaften und der Abstandspflicht von mindestens einem Meter gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, gelten vom 17.11. bis 6.12.2020:
24-Stunden-Ausgangsverbot
Ausnahmen des 24-Stunden-Ausgangsverbotes sind:
- Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familierer Rechte und Pflichten,
- Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse (Kontakt mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn oder Kontakt mit engsten Angehörigen bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird
- die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens
- die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen
- die Deckung eines Wohnbedürfnisses
- die Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse, wie Friedhofsbesuche und Besuche von Orten der Religionsausübung und die Versorgung von Tieren
- berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erfoderlich ist
- Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung
- zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen wegen
- zur Teilnahme an gesetzlichen Wahlen
- zum Zweck des Betretens von verordnungszulässigen Betriebsstätten
- zur Teilnahme an verordnungszulässigen Veranstaltungen
Geschäfte, Handel und Dienstleistungen
Handel und Dienstleistungsunternehmen müssen geschlossen halten. Ausgenommen sind unter Einhaltung der 10-m2-Regel pro Kunde
- körpernahe Dienstleistungsbetriebe wie z.B. KFZ-Werkstätten, Versicherungen, Putzereien, Schneidereien
- öffentliche Apotheken
- Lebensmittelhandel
- Drogerien und Drogeriemärkte
- Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
- Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen
- veterinärmedizinische Dienstleistungen und Tierfutterverkauf, Agrarhandel und Gartenbaubetrieb
- Tankstellen und Waschanlagen
- Banken, Postdienstanbieter
- Ticketschalter auf Bahnhöfen
- Tabakfachgeschäfte
- Abfallentsortungsbetriebe
- KFZ- und Fahrradwerkstätten
- Auto- und Fahrradvereleih
Veranstaltungen und Sport
Veranstaltungen und der Besuch in Sportstätten für Hobbysportler bleiben untersagt. Ausnahmen sind:
- Begräbnisse mit höchstens 50 Personen
- unaufschiebbare berufliche Zusammenkünfte
- Aufsichtsratsietzungen, Vollversammlungen, Betriebsratssitzungen, Zusammenkünfte zu unbedingt erforderlichen Aus- und Fortbildungszwecken,
- Absolvierung von beruflichen Abschlussprüfungen
Ausgangsbeschränkung, Veranstaltungsverbot & Betriebsschließungen
Um die Corona-Infektionswelle, bzw. die Intensivmedizinischen Kapazitäten nicht zu überlasten sprachen sich die Regierungsmitglieder in der Pressekonferenz am 31.10.2020 für COVID-19-Schutzmaßnahmen, die vorerst bis 30.11.2020 gelten sollen, aus:
- Veranstaltungsverbot im Sport-, Kultur und Freizeitbereich
- Schließung der Gastrobetriebe (mit Ausnahme von Lieferservice und Abholung) und Hotellerie (mit Ausnahme beruflicher Reisen)
- Schließung von Freizeit- und Kulturbetrieben
- Ausgangssperre: Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereiches ist von 20 bis 6 Uhr bis vorerst 12.11.2020 untersagt (Ausnahmen: Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse, Pflegebetreuung und Hilfeleistung, Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben & Eigentum, berufliche Gründe, physische und psychische Erholung)
- Eingeschränkte Besuche in Alten- & Pflegheimen
- Umstellung auf Home Office, soweit dies möglich ist
"Wir haben, um die wirtschaftlichen Konsequenzen abzufedern, ein sehr großes Hilfspaket geschnürt und werden den betroffenen Branchen und Betrieben 80 Prozent ihres Umsatzes aus dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (November) überweisen, damit einhergeht, dass diese Betriebe ihre Mitarbeiter in Beschäftigung halten", so der Bundeskanzler zu den Zwangsschließungen und den Ausweitungen der Kurzarbeit.
Fotos (c): BKA/DraganTatic
Kurz: "Dass Ärzte entscheiden, wer behandelt wird und wer nicht"
"Wir haben heute 4.500 Neuinfizierte und was noch viel relevanter ist, dass wir ein Wachstum haben und sich die Zahlen im Schnitt im Moment innerhalb von einer Woche verdoppeln. Wir müssen darauf reagieren", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz bei der Pressekonferenz am 29. Oktober 2020.
Fotos (c): BKA/DraganTatic
Krisensitzungen: Kapazitätsgrenze der Intensivmedizin
31.10.2020: Verschärfung
Am Samstag, den 31.10.2020 wird der Bundeskanzler die Öffentlichkeit über die weiteren Schritte und die Verschärfungen der Maßnahmen in der zweiten Coronawelle informieren.
Spitäler: Intensivmedizin überlastet
Auch wenn es in Österreichs Spitälern mehr Kapazitäten gibt als in anderen Ländern, sind diese Kapazitäten beschränkt. "Bei 6.000 Neuinfizierten pro Tag, ist es der Fall, dass unsere Intensivmedizin überlastet wird", gibt Kurz zu Verstehen.
Extremfall
Kurz weiter: "Das bedeutet dann nicht nur, dass geplante Operationen verschoben werden müssen, sondern das Ärzte im Extremfall entscheiden müssen, wer behandelt wird und wer nicht, wem geholfen wird und wem nicht. Das ist eine Situation, die werden wir nicht zulassen."
Dramatische Situation
Gesundheitsminister Rudolf Anschober: "Die Situation ist in ganz Europa dramatisch und noch drastischer als bei der ersten Welle. Wir erleben Zuwächse, wie wir sie bisher nicht gekannt haben."
Anschober weiter: "Die Pandemie hat derzeit eine dramatische, gewaltige Dimension, es kommt zu einer Dynamik, die höchst problematisch ist."
Kapazitätsgrenzen
Laut Prognosen könnte es bereits nächste Woche 5.800 Neuinfektionen pro Tag geben. Anschober: "Wir wissen, dass bei einer Fortsetzung dieses Trends Mitte bis Ende November zu einer Überschreitung der Kapazitätsgrenzen in den Intensivstationen kommen könnte. Wir haben einen Handlungsbedarf um diese Entwicklung zu stoppen."
"Werden rasant mehr"
Herwig Ostermann, Geschäftsführer von Gesundheit Österreich: "Von etwa 100 Neuerkrankten landet etwa eine Person im Krankenhaus und muss auch etwa zwölf Tage auf der Intensivstation versorgt werden. Wir haben zwar aktuell "nur" 250 Personen auf den Intensivstationen, es werden aber rasant mehr."
"Auf Pandemie nicht vorbereitet"
Klaus Markstaller, Leiter der Intensivmedizin in Österreich: "Die Intensivmedizin in Österreich ist sehr gut ausgestattet. Kleine Spitzen können wir abfangen, für eine Pandemie ist dieses System nicht vorbereitet gewesen. Entweder man bremst den Zufluss auf die Intensivmedizin oder man erweitert die Intensivmedizin, was kurzfristig aber nicht möglich ist."
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