Erste "Corona-Modus"-Landtagssitzung: Schnellhilfe & Jagdverbot

Die erste Landtagssitzung während der Corona-Krise fand am 16. April 2020 unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen in Eisenstadt (Burgenland) statt. Nicht nur Schutzmasken, Abstand einhalten, Plexiglaswände, spezielle Hygienemaßnahmen und die Abwesenheit der Hälfte der Mandatare zum gegenseitigen Schutz, sondern auch die umfangreiche Tagesordnung verlangten den Abgeordneten ein hohes Maß an Konzentration ab.  "Der burgenländische Landtag hat sich krisenfest gezeigt und darauf bin ich stolz", so die Landtagspräsidentin Verena Dunst. Besucher waren keine vor Ort, aber die Sitzung wurde, auch in Gebärdesprache, via Live Stream übertragen. Mehr über

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Fotos (c): Bgld. Landesmedienservice

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Rasche Sozialhilfen für in Not geratene Burgenländer

Landtagssitzung16April2020BurgenlandFotoBgldLandesmedienserviceIn der Landtatsitzung, die im Zeichen der Corona-Krise stand, wurde u.a. die Änderung des Burgenländischen Sozialhilfegesetztes beschlossen.

Hilfe in beonderen Lebenslagen

Zum einen wurde fixiert, dass die Antragstellung für die "Hilfe in besonderen Lebenslagen“ vereinfacht wird, zum anderen folgt in Kürze ein Erlass zur bedarfsorientierten Mindestsicherung.

„Durch diese Gesetzesänderung ist es möglich, die Anträge unbürokratischer und rascher abzuwickeln und im Bedarfsfall Unterstützungen schneller zuzusprechen. Die in eine Notlage geratenen Burgenländerinnen und Burgenländer können dadurch mit einer prompten Hilfe rechnen. Es darf nicht sein, dass sich Personen, die dringende Hilfe benötigen, aufgrund von unnötig langen bürokratischen Prozessen existenzielle Sorgen machen müssen“, erklärte Soziallandesrat Christian Illedits.

Hilfe für in Not geratene BurgenländerInnen

In einem nächsten Schritt soll mit der Gesetzesnovelle nun auch speziell den in finanzielle Not geratenen Burgenländerinnen und Burgenländern geholfen werden und eine Verbesserung der Situation derer erfolgen, die Unterstützung benötigen.

Hierzu wurden folgende Maßnahmen getroffen: Die Hilfe in besonderen Lebenslagen wird ab 1. Mai 2020 an den Bezirkshauptmannschaften abgewickelt, um eine einfache, rasche und unbürokratischere Bearbeitung zu ermöglichen. Dadurch kann die Unterstützungsleistung im Bedarfsfall schneller ausbezahlt werden.

Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Weiters wurde beschlossen, dass in Kürze ein Erlass zur bedarfsorientierten Mindestsicherung folgen wird. Dieser beinhaltet eine Fristverlängerung für Bezieher – die Mindestsicherung soll im Bedarfsfall schnell zugesprochen werden können. Zudem kann die bedarfsorientierte Mindestsicherung einen Einnahmenentfall aufgrund der Krise kompensieren.

„Besonders in Zeiten wie diesen, in denen die Ungewissheit groß ist und – bedingt durch die Situation auf dem Arbeitsmarkt – viele in existenzielle Notlagen geraten sind, ist es zentral, den Betroffenen so schnell und einfach wie möglich finanziell unter die Arme zu greifen. Aus diesem Grund sind jene Gesetzesänderungen und Erlässe wichtige Abhilfen und unterstützen jene rasch, die die Krise besonders hart trifft“, betont Illedits abschließend.

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Jagdverbot auf Federwild & Sig für den Tierschutz

2020LandeshauptmannStellvertreterinAstridEisenkopfFotoBgldLandesmedienservice"Heutiger Tag ist ein Sieg für den Tierschutz im Burgenland", erklärt Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf bei der Landtagssitzung am 16.4.2020.

Die umstrittene Zuchtenten-Jagd, bei der tausende Enten, beispielsweise an der Leitha, ausgesetzt und ein paar Wochen später bei Treibjagden abgeschossen werden, ist seit 16. April 2020 Geschichte.

Im Landtag wurde eine entsprechende Novelle des burgenländischen Jagdgesetzes beschlossen.

„Die Zuchtenten-Jagd ist seit Jahren umstritten. Tierschutz und Waidgerechtigkeit haben im Burgenland einen hohen Stellenwert. Der heutige Tag ist ein Sieg für den burgenländischen Tierschutz und führt gleichzeitig zu weniger Tierleid“, betont Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf.

Streit zwischen Jägern und Tierschützern

Das Auswildern zu jagdlichen Zwecken stand immer wieder im Spannungsfeld mit der Waidgerechtigkeit und dem Tierschutz. Immer wieder kam es daher in den vergangenen Jahren auch bei Treibjagden zu Auseinandersetzungen zwischen Jägern und Tierschützern.

Kritisiert wurde dabei immer wieder, dass die Tiere nur zu Abschusszwecken gezüchtet wurden. Mit dem neuen Gesetz wird gewährleistet, dass das Auswildern von Wild generell verboten wird und nur mehr im Ausnahmefall - zu bestandsstützenden Zwecken, Forschungszwecken, der Tierseuchenprävention oder -bekämpfung oder der Wiedereinbürgerung – sowie nur mehr mit Bewilligung der Landesregierung möglich ist.

Lebendes Tontaubenschießen

„Treibjagden in dieser Form, die einem lebenden Tontaubschießen gleichkommen, sind mit den ethischen Grundsätzen der Jagd nicht vereinbar. Daher war es längst notwendig, diesem Treiben ein Ende zu setzen,“ so Astrid Eisenkopf.

Kampf der Afrikanischen Schweinepest

Des Weiteren sind in der Novelle auch entsprechende Vorkehrungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest enthalten. „Die Afrikanische Schweinepest betrifft natürlich auch das Burgenland. Mit der Gesetzesänderung stellen wir prinzipiell sicher, dass wir bei unterschiedlichen Seuchen rasch und unbürokratisch Maßnahmen zu deren Bekämpfung setzen können. Die gesetzliche Grundlage wurde heute mittels einer Verordnungsermächtigung geschaffen“, fügt Eisenkopf hinzu.

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