Polizei und Bundesheer: Grenzkontrollen und Tests auf COVID-19

Von 19. auf 20.3.2020 wurden bei der Einreise aus Ungarn und Slowenien nach Österreich die Grenzkontrollen verschärft: An der burgenländisch-ungarischen und der burgenländisch-slowenischen Grenze werden von den Gesundheitsbehörden gemeinsam mit Polizei und Bundesheer Gesundheitschecks und COVID-19-Tests durchgeführt. Mehr über

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Test auf SARS-CoV-2

Mit Verordnung des Gesundheitsministeriums wurden in der nacht von 19. auf 20. März 2020 die Kontrollen an den Grenzen verschärt: Die neuen Maßnahmen bedeuten, dass Personen, die von Ungarn oder Slowenien nach Österreich einreisen wollen, ein ärztliches Attest vorzuweisen haben, das bestätigt, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist.

Das Attest darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Personen, die ein derartiges Zeugnis nicht vorlegen können, ist die Einreise zu verweigern.

Österreichischen Staatsbürgern bzw. Personen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben ist die Einreise erlaubt. Sie haben sich jedoch zu einer unverzüglich anzutretenden 14-tägigen Heimquarantäne zu verpflichten.Sollte während dessen ein durchgeführter molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 negativ sein, kann die Heimquarantäne verlassen werden.

Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist.

Nicht anwendbar ist diese Verordnung auf den Güterverkehr und den gewerblichen Verkehr (mit Ausnahme der gewerblichen Personenbeförderung) sowie auf den Pendler-Berufsverkehr. Die Verordnung tritt mit 3. April 2020 um 12.00 Uhr außer Kraft.

Von den Kontrollen und den Gesundheitschecks betroffen sind die Grenzübergänge Nickelsdorf, Klingenbach und Heiligenkreuz. Weiters auch die Grenzübergänge Pamhagen, Deutschkreutz, Rattersdorf, Schachendorf, Eberau und Bonisdorf.

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