Mehr als 1.000 Personen standen bei der Hochwasserkatastrophe im Juni 2024 im Burgenland helfend im Einsatz. "Durch die rasche Hilfe konnte die Sicherheit der Betroffenen gewährleistet und diese Krise professionell bewältigt werden", lud die Landesregierung als Zeichen des Dankes und der Anerkennung die HelferInnen am 19. Juli 2024 zu einem Fest auf die Burg Schlaining ein.
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Im Bild: Das Dankesfest auf Burg Schlaining im Südburgenland.
Fotos (c): Bgld. Landesmedienservice
Katastropheneinsatz im Burgenland
Der Katastropheneinsatz im Burgenland nahm im Burgenland gewaltige Dimensionen an: An die 310 Feuerwehren, acht Züge des Katastrophenhilfsdienstes und die Rettungsorganisationen waren unmittelbar beteiligt.
66 betroffene Gemeinden
Die Bürgermeister der 66 betroffenen Gemeinden koordinierten an Ort und Stelle die Hilfsmaßnahmen. 60 Bedienstete der Straßenbau-Direktion waren damit beschäftigt, Schäden auf den Straßen zu beseitigen und die abgeschnittenen Ortsteile wieder erreichbar zu machen.
Sie wurden im Rahmen eines Assistenzeinsatzes von rund 250 Mitgliedern des Bundesheeres unterstützt. Koordiniert wurden die Hilfseinsätze vom Landeseinsatzstab, den Krisenstäben der betroffenen Bezirkshauptmannschaften und der Sicherheitsabteilung des Landes.
Herausforderung
"Die Herausforderungen der letzten Wochen waren groß. Jedoch noch viel größer waren das Engagement, der Zusammenhalt und die Hilfsbereitschaft, die die unzähligen Helferinnen und Helfer die letzten Wochen gezeigt haben", so Landeshauptmann Hans Peter Doskozil am 19. Juli 2024 bei der Dankesfeier.
Die vergangenen Wochen hätten auch gezeigt, wie wichtig eine moderne und qualitativ hochwertige Infrastruktur und Ausrüstung der Einsatz- und Blaulichtorganisationen sei, um die herausfordernden Einsätze bewerkstelligen zu können.
Rekordinvestitionen
"Seitens des Landes tätigen wir in den kommenden Jahren Rekordinvestitionen, um für die steigenden Herausforderungen, vor allem im Katastrophenschutz, gewappnet zu sein",verkündet Doskozil.
Katastrophenhilfe
Von den freiwilligen Feuerwehren über das Bundesheer und den Rettungsorganisationen bis hin zu den Dienststellen des Landes Burgenland und den Gemeinden hätten eine Vielzahl an Menschen unglaubliche Hilfs- und Einsatzbereitschaft gezeigt: "Angesichts dieser dramatischen Ereignisse können wir stolz sein, dass wir im Burgenland eine so erstklassige Struktur der freiwilligen und professionellen Katastrophenhilfe haben, die eine schnelle, effiziente Reaktion ermöglicht", sagte der Landeshauptmann.
Schäden
Nach der Katastrophe waren bis Ende Juni 2024 330 Bedienstete der Bezirkshauptmannschaften sowie Verkehrskontrollorgane unterwegs, um die Hochwasserschäden in den Gemeinden und in den privaten Haushalten zu dokumentieren und bei der Antragsstellung für die Katastrophenbeihilfe zu unterstützen.
Katastrophenbeihilfe für Privathaushalte und Unternehmen
Im Juli 2024 wurde bereits mit der Auszahlung der Katastrophenbeihilfe begonnen. Bis dato sind über 1.600 Anträge aus den Bezirken Mattersburg, Oberwart, Güssing und Jennersdorf eingelangt.
Privathaushalte
Die Arbeit der mobilen Teams sei mittlerweile abgeschlossen. Nun würden alle Kräfte in der zuständigen Abteilung des Landes gebündelt, um die Anträge auf Katastrophenbeihilfe rasch und unkompliziert abzuarbeiten.
Angesichts des einzigartigen Katastrophenereignisses wurde die Katastrophenbeihilfe des Landes durch eine Sonderrichtlinie deutlich erhöht – vor allem durch die Anhebung der Fördersumme für Privathaushalte von bisher 70.000 Euro auf maximal 150.000 Euro brutto für die Behebung von Katastrophenschäden.
Unternehmen: Förderung
Für Unternehmen wurde die Förderung von 35.000 Euro netto auf maximal 75.000 Euro erhöht. Darunter fallen auch landwirtschaftliche Betriebe. Liegt eine Versicherung vor, wird diese von der Schadenssumme abgerechnet. Generell werden 10.000 Euro als angenommene Versicherungsleistung abgezogen.
Beihilfen bis 15.000 Euro
Sofern alle Unterlagen vorliegen, zahlt das Land Beihilfen bis zu 15.000 Euro direkt an die Betroffenen aus. Die Vorlage von Rechnungen ist nicht notwendig. Macht die Schadenssumme mehr als 15.000 Euro aus, müssen Rechnungen vorgelegt werden. Bezahlt werden diese dann direkt vom Land, ohne Vorfinanzierung durch die Hochwasseropfer.
Mit dieser Vorgehensweise soll sichergestellt werden, dass die Betroffenen nicht vor noch größere bürokratische Hürden gestellt werden und möglichst rasch zu ihrer Entschädigung kommen.
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