COVID-19: Mieterschutz & Freistellen von Risikogruppen

Am 3. April 2020 beschlossen die Regierungsmitglieder mit Schutzmasken und Abstandsregel in einer Sondersitzung des österreichischen Nationalrates weitere COVID-19-Gesetzespakete. Die für die Umsetzung notwendige Bundesrat-Zustimmung folgte am 4. April 2020. Zu den Entscheidungen gehören u.a. ein eigener Mieterschutz, eine Corona-Medienförderung, weitere Kompetenzen im Schulbereich, die Aufhebung der Quarantäne für die Vorarlberger Arlbergregionen und Ortsteile von Nenzing im Bezirk Bludenz und die verpflichtende Freistellung von Beschäftigten, die einer COVID-Risikogruppe angehören. Mehr über

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Fotos (c): BKA/Arno Melicharek

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Mieterschutz & Freistellung von Riskiogruppen

Neben der Aufstockung des Krisenbewältigungs- und des Härtefallfonds ist geplant, die Mittel für Kurzarbeit zu erhöhen, 30 Millionen Euro für Familien in besonderen Notlagen bereitzustellen, eine gesetziliche Grundlage für möglichen "Ergänzungsunterricht" während der Schulferien zu schaffen und Bonuszahlungen für MitarbeiterInnen für ihren Einsatz während der Corona-Krise bis zu 3.000 Euro steuerfrei zu stellen.

Erleichterung für Kreditnehmer

SondersitzungNationalratCOVID19FotoBKAArnoMelicharekAuch ein vorübergehendes Kündigungsverbot bei Mietrückständen, Erleichterungen für private KreditnehmerInnen und Kleinunternehmen, spezielle Regelungen für Schutzmasken im Alltagsgebrauch, Sonderförderungen für Medien, die Öffnung mancher Straßenabschnitte für FußgängerInnen und die Information von BürgermeisterInnen über konkrete COVID-Quarantänefälle in ihrer Gemeinde im Bedarfsfall gehören zum Paket. Die Polizei soll bei einer Verletzung der Ausgangsbeschränkungen künftig auch Organstrafen verhängen können, vielen Organen und Gremien wird gestattet, vorübergehend Beschlüsse per Videokonferenz bzw. im Umlaufweg zu fassen.

Freistellung von Beschäftigten

ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge mit gravierenden Vorerkrankungen, die von ihrem Hausarzt ein entsprechendes Attest ausgestellt bekommen haben, dürfen nur noch dann zur Arbeitsleistung herangezogen werden, wenn diese im Home-Office erbracht werden oder die Arbeitsstätte so gestaltet werden kann, dass eine Ansteckung mit dem Coronavirus mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen ist.

Keine Delogierungen wegen Mietrückstände

Im Bereich des Mieterschutz sollen zwischen April und Juni keine Delogierungen aufgrund von Mietrückständen bei von der Corona-Krise betroffenen Personen durchgeführt werden. Bei Mietrückständen soll eine Stundung der Miete mit Verzugszinsen in der Höhe von vier Prozent soll bis Jahresende möglich sein.

Corona-Medienförderung

Die Regierungsparteien haben eine Sonderförderung für Privatsender, Tages- und Wochenzeitungen in der Höhe von 32 Millionen Euro beschlossen. Für Online-Medien ist keine Förderung vorgesehen.

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