Die Ballnacht der Friseure findet am 1. März 2025 im Parkhotel Schönbrunn in Wien (Österreich) statt.
Die Mode- und Frisurenwelt ist bereits gespannt darauf, wenn es bei der Ballnacht der Friseure im Parkhotel Schönbrun "Alles Walzer" heißt.
Bei der Ballnacht der Friseure wird aber nicht nur getanzt und gefeiert sondern bei der Frisurenshow wird die schönste Frisur gewählt.
Mehr über
- Eindrücke von der Ballnacht der Friseure 2020 - hier
- Eindrücke und mehr von der Ballnacht der Friseure im Jahr 2019 - hier
- die Vorbereitungen, ein Foto-Shooting und die Plakatgestaltung für den Ball der Friseure 2020 - hier
- aktuelle Termine der Ballnacht der Friseure - hier
Freikarten-Spiel
Das Online-Magazin SCHNAPPEN.AT vergibt für die Ballnacht der Friseure am 1. März im Parkhotel Schönbrunn in Wien 1x2 Freikarten.
Wenn Sie am Freikarten-Spiel teilnehmen möchten, lassen Sie ihrer Kreativität freien Lauf und schreiben Sie uns zum Thema SCHNAPPEN.AT eine originelle Nachricht, einen lustigen Reim, einen witzigen Zweizeiler, einen coolen Ausspruch, pointierte Gedanken, grandiose Ideen oder einfach ein paar Worte.
Die originellste Nachricht wird von der Redaktion SCHNAPPEN.AT ausgewählt und der/die Teilnehmer/in erhält die Freikarten.
Teilnahme-Ende: 25. Februar 2025
Event-Titel: Ballnacht der Friseure
Originelle Nachricht: Ihre persönliche originelle Nachricht an SCHNAPPEN.AT
Teilnahme per Post
Wenn Sie lieber per Post am Freikarten-Spiel teilnehmen möchten, senden Sie bitte eine Ansichtskarte mit
- ihrem Namen,
- ihrer Post- und Email-Adresse,
- ihrer Telefonnummer,
- dem Event-Titel und
- einer originellen Nachricht zum Thema SCHNAPPEN.AT an:
Redaktion SCHNAPPEN.AT, Berggasse 12, A7025 Pöttelsdorf
Die Auslosung ist erfolgt, wir gratulieren:
- E. F. aus 2130 Mistelbach
Teilnahme-Infos:
Die ausgelosten Teilnehmer werden benachrichtigt, die Namen werden in abgekürzter Form auf SCHNAPPEN.AT veröffentlicht. Wir weisen darauf hin, dass der Umtausch, der Verkauf oder die Weitergabe der Freikarten nicht möglich ist. Bei Absage der jeweiligen Veranstaltungen entfällt der Anspruch auf Freikarten, eine Barablöse ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.