"Ich will die Kleinkunst wieder für ein junges Publikum öffnen", so der 1985 in Oberösterreich geborene Kabarettist Stefan Leonhardsberger, der 2019 mit seinem Programm "Da Billi Jean is ned mei Bua" sowie "Kaffee und Bier" auf Tour geht und im Winter mit dem schwarzhumorigen Winterthriller "Rauhnacht" auf der Bühne steht.
- Bilder, Eindrücke und mehr vom Auftritt von Stefan Leonhardsberger mit dem Musiker Martin Schmid 2019 in Wien - hier
Einige Auftrittstermine:
- 23.3.2019: Orpheum wien
- 5.4., 24.4.2019: Posthof Linz
- 10.4., 17.10.2019: Kabarett Niedermair, Wien
- 27.4.2019: Theater am Alsergrund Wien
- 24.5.2019: Kulisse Wien
- 20.12.2019: Stadtsaal Wien
Freikarten-Spiel
Das Online-Magazin SCHNAPPEN.AT vergibt 2x2 Freikarten für den Auftritt von Stefan Leonhardsberger mit dem Kabarettprogramm "Rauhnacht" am 20.12.2019 um 20 Uhr im Stadtsaal in Wien in Österreich.
Wenn Sie am Freikarten-Spiel teilnehmen möchten, lassen Sie ihrer Kreativität freien Lauf und schreiben Sie uns zum Thema SCHNAPPEN.AT eine originelle Nachricht, einen lustigen Reim, einen witzigen Zweizeiler, einen coolen Ausspruch, pointierte Gedanken, grandiose Ideen oder einfach ein paar Worte. Die originellste Nachricht wird von der Redaktion SCHNAPPEN.AT ausgewählt und der/die Teilnehmer/in erhält die Freikarten.
Teilnahme-Ende: 14.12.2019
Event-Titel: Leonhardsberger
Originelle Nachricht: Einige Worte an SCHNAPPEN.AT
Teilnahme per Post
Wenn Sie lieber per Post am Freikarten-Spiel teilnehmen möchten, senden Sie bitte eine Ansichtskarte mit
- ihrem Namen,
- ihrer Post- und Email-Adresse,
- ihrer Telefonnummer,
- dem Event-Titel und
- einer originellen Nachricht an:
Redaktion SCHNAPPEN.AT, Berggasse 12, A7023 Pöttelsdorf
Die Auslosung ist erfolgt, wir gratulieren:
- S. W. aus 2070 Retz
- C. G. aus 1050 Wien
Teilnahme-Infos:
Die ausgelosten Teilnehmer werden benachrichtigt, die Namen (bzw. die abgekürzten Namen) werden auf SCHNAPPEN.AT veröffentlicht. Wir weisen darauf hin, dass der Umtausch, der Verkauf oder die Weitergabe der Freikarten nicht möglich ist. Bei Absage der jeweiligen Veranstaltungen entfällt der Anspruch auf Freikarten, eine Barablöse ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.