"Dornbirn feiert. Wien Tanzt mit", so das Motto des 38. Ball der VorarlbergerInnen, der am 10. Oktober 2026 im Rathaus Wien (Österreich) stattfindet.
Gefeiert wird beim Ball der VorarlbergerInnen 125 Jahre Stadt Dornbirn.
Im Bild: Ballveranstaltung im Wiener Rathaussaal. Foto (c) SCHNAPPEN.AT
Eröffnung
Einlass ist um 20 Uhr, Beginn der Ballveranstaltung um 21 Uhr und das Ballende um 4 Uhr.
Die festliche Eröffnung erfolgt durch das Jungdamen- und Jungherrenkomitee der Tanzschule Elmayer. Am Programm stehen ein Musikprogramm des Salonorchesters des Jugendsinfonieorchesters Dornbirn und die Mitternachtseinlage "Jazzseminar Surprise".
Mehr über
- das Rathaus in Wien mit den historischen Räumlichkeiten in der Bundshauptstadt Wien, Österreich - hier.
Feikarten-Spiel
Das Online-Magazin SCHNAPPEN.AT veergibt für für den Ball der VorarlbergerInnen am 10.10.2026 im Wiener Rathaus unter allen Teilnehmern 1x2 Freikarten (Flanierkarten).
Die Auslosung erfolgt am 1.10.2026
Event-Titel: "Ball der VorarlbergerInnen"
Wenn Sie am Freikarten-Spiel teilnehmen möchten, lassen Sie ihrer Kreativität freien Lauf und schreiben Sie uns zum Thema SCHNAPPEN.AT eine originelle Nachricht, einen lustigen Reim, einen witzigen Zweizeiler, einen coolen Ausspruch, pointierte Gedanken, grandiose Ideen oder einfach ein paar Worte. Die originellste Nachricht wird von der Redaktion SCHNAPPEN.AT ausgewählt und der/die Teilnehmer/in erhält die Freikarten.
Event-Titel: Ball der VorarlbergerInnen
Originelle Nachricht: Einige Worte an SCHNAPPEN.AT
Teilnahmeende: 1.10.2026
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Teilnahme per Post
Wenn Sie lieber per Post am Freikarten-Spiel teilnehmen möchten, senden Sie bitte eine Ansichtskarte mit
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- dem Event-Titel und
- einer originellen Nachricht an:
Redaktion SCHNAPPEN.AT, Berggasse 12, A7025 Pöttelsdorf
Teilnahme-Infos:
Die Freikarten-Spiel-Teilnehmer werden benachrichtigt, die Namen der ausgelosten Teilnehmer (in abgekürzter Form) werden auf SCHNAPPEN.AT veröffentlicht. Wir weisen darauf hin, dass der Umtausch, der Verkauf oder die Weitergabe der Freikarten nicht möglich ist. Bei Absage der jeweiligen Veranstaltungen entfällt der Anspruch auf Freikarten, eine Barablöse ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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