Freikarten: Nik P. am 4. September 2026 in Wiesen

 
EinSternDerDeinenNamenTraegtNikPFotoAnnemariePrinzNik P., der 1962 in Österreich geborene Schlagersänger und Komponist wurde durch den von ihm komponierten Song "Ein Stern, der deinen Namen trägt", den DJ Ötzi in die Welt hinausgetragen hat, bekannt.
Seit über 20 Jahren ist Nik P. wichitger Teil der deutschsprachigen Schlagerszene.
 
Im Bild: Nik P. bei einem Konzert in Österreich. Foto: Prinz, SCHNAPPEN.AT
 
Am 4. September 2026 gastiert Nik P. am Festivalgelände in Wiesen im Burgenland
 

Einige weitere Auftrittstermine in Österreich

  • Steinhalle Lannach: 20.3.2026
  • Portofino Wien: 17.4.2026
  • Burgarena Finkenstein: 27.6.2026
  • Kulturhaus Knittelfeld: 5.12.2026

 

Eindrücke und Bilder von einem Nik P. - Auftritt in Österreich - hier.

 

Freikarten-Spiel

Das Online-Magazin SCHNAPPEN.AT vergibt 2x2 Freikarten für den Auftritt am 4.9.2026 am Festivalgelände in Wiesen.

Wenn Sie am Freikarten-Spiel teilnehmen möchten, lassen Sie ihrer Kreativität freien Lauf und schreiben Sie uns zum Thema SCHNAPPEN.AT eine originelle Nachricht, einen lustigen Reim, einen witzigen Zweizeiler, einen coolen Ausspruch, pointierte Gedanken, grandiose Ideen oder einfach ein paar Worte. Die originellste Nachricht wird von der Redaktion SCHNAPPEN.AT ausgewählt und der/die Teilnehmer/in erhält die Freikarten.

Event-Titel: Nik P.

Originelle Nachricht: Einige Worte an SCHNAPPEN.AT

Teilnahmeende: 25.9.2026

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Teilnahme per Post

Wenn Sie lieber per Post am Freikarten-Spiel teilnehmen möchten, senden Sie bitte eine Ansichtskarte mit

  • ihrem Namen,
  • ihrer Post- und Email-Adresse,
  • ihrer Telefonnummer,
  • dem Event-Titel und 
  • einer originellen Nachricht an:

Redaktion SCHNAPPEN.AT, Berggasse 12, A7025 Pöttelsdorf

Teilnahme-Infos:

Die Freikarten-Spiel-Teilnehmer werden benachrichtigt, die Namen der ausgelosten Teilnehmer (in abgekürzter Form) werden auf SCHNAPPEN.AT veröffentlicht. Wir weisen darauf hin, dass der Umtausch, der Verkauf oder die Weitergabe der Freikarten nicht möglich ist. Bei Absage der jeweiligen Veranstaltungen entfällt der Anspruch auf Freikarten, eine Barablöse ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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