Freikarten: Kinofilm "Shaun das Schaf: Ufo-Alarm" ab 26.9.2019

Im Kinofilm "Shaun das Schaf: Ufo-Alarm" von Regisseur Richard Phelan und Will Becher sind die neuen Abenteuer und Späße von Shaun, dem Schaf zu sehen. Der Animationsfilm, bei dem plötzlich ein bezauberndes außerirdisches Mädchen mit erstaunlichen Kräften auf der Erde bruchlandet, nimmt Shaun seine einmalige Chance war und begibt sich auf die Mission, die Außerirdische wieder sicher nach Hause zu bringen. Der Kinofilm läuft am 26.9.2019 in den österreichischen Kinos an.

Fotos: (c) 2018 Aardman Animations Ltd / Studiocanal GmbH
 

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Freikarten-Spiel

Das Online-Magazin SCHNAPPEN.AT vergibt 2x2 Freikarten für den Kinofilm "Shaun das Schaf", der ab  26. September 2019 in den österreichischen Kinos anläuft.

Wenn Sie am Freikarten-Spiel teilnehmen möchten, lassen Sie ihrer Kreativität freien Lauf und schreiben Sie uns zum Thema SCHNAPPEN.AT eine originelle Nachricht, einen lustigen Reim, einen witzigen Zweizeiler, einen coolen Ausspruch, pointierte Gedanken, grandiose Ideen oder einfach ein paar Worte. Die originellste Nachricht wird von der Redaktion SCHNAPPEN.AT ausgewählt und der/die Teilnehmer/in erhält die Freikarten.

Teilnahme-Ende: 26.9.2019

Event-Titel: Kino - Shaun das Schaf

Originelle Nachricht: Einige Worte an SCHNAPPEN.AT

Teilnahme per Post

Wenn Sie lieber per Post am Freikarten-Spiel teilnehmen möchten, senden Sie bitte eine Ansichtskarte mit

  • ihrem Namen,
  • ihrer Post- und Email-Adresse,
  • ihrer Telefonnummer,
  • dem Event-Titel und 
  • einer originellen Nachricht an:

Redaktion SCHNAPPEN.AT, Berggasse 12, A7023 Pöttelsdorf

Die Auslosung ist erfolgt, wir gratulieren:

  1. S. E. aus 5322 Salzburg
  2. H. H. aus 8962 Gröbming

Teilnahme-Infos:

Die ausgelosten Teilnehmer werden benachrichtigt, die Namen (bzw. die abgekürzten Namen) werden auf SCHNAPPEN.AT veröffentlicht. Wir weisen darauf hin, dass der Umtausch, der Verkauf oder die Weitergabe der Freikarten nicht möglich ist. Bei Absage der jeweiligen Veranstaltungen entfällt der Anspruch auf Freikarten, eine Barablöse ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.